Kostenfreie Erstberatung

Ziel, Ablauf und Kosten einer Erstberatung

Ziel der Erstberatung

In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch zeigen wir Ihnen Wege und Lösungsmöglichkeiten auf, um in Zukunft schuldenfrei zu sein.

 Ablauf der Erstberatung

Gemeinsam erörtern wir mit Ihnen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation sowie die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit. Zusätzlich erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf und die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens mit den sich bietenden Vorteilen. 

Nach der Erstberatung entscheiden Sie, welchen der aufgezeigten Wege Sie beschreiten möchten, um zukünftig schuldenfrei zu sein.

Kosten der Erstberatung

Das Erstberatungsgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Einen Termin für unser kostenfreies und unverbindliches Erstberatungsgespräch bieten wir Ihnen innerhalb von 48 Stunden. Dieser Termin ist unabhängig von unserer offenen Sprechstunde und davon, ob Sie einen Beratungsgutschein oder Beratungshilfeschein besitzen.

Offene Sprechstunde: (Aufgrund der Corona-Pandemie findet derzeit keine offene Sprechstunde statt)

Jeden Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr und jeden Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Es ist keine Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen zu Ablauf, Ziel und Kosten der Schuldnerberatung finden Sie hier.

Kontakt

Gottfriedstr. 39/
Ecke Wilhelmstr.
52062 Aachen

02 41 - 99 00 31 - 0

02 41 - 99 00 31 - 19

info@phoenix-schuldenfrei.de

Hier können Sie gerne unverbindlich allgemeine Fragen stellen oder einen kostenfreien Erstberatungstermin vereinbaren.

Ihre Anfrage wird umgehend von uns bearbeitet. Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Mit einem Beratungsgutschein oder einem Beratungshilfeschein bleibt Ihre Beratung auch nach dem Erstgespräch kostenfrei.

Beratungsgutschein

Ratsuchende, die Leistungen vom Jobcenter StädteRegion Aachen oder der Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren erhalten, können unsere Dienstleistungen zur Schuldner-beratung kostenfrei über einen Beratungsgutschein in An-spruch nehmen.

Der Beratungsgutschein wird von dem zuständigen Fall-manager beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit an die leistungsberechtigte Person ausgegeben und kann innerhalb von 2 Monaten bei uns eingelöst werden.

Beratungshilfeschein

Ratsuchende, die einen Beratungshilfeschein für die außer-gerichtliche Schuldenbereinigung und Insolvenzantragstellung vorlegen, können unsere Dienstleistungen zur Schuldner-beratung kostenfrei in Anspruch nehmen.

Den Beratungshilfeschein können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Er wird Ihnen bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Beratungshilfe ausgestellt.

Bei Fragen zum Beratungsgutschein oder zum Beratungshilfeschein
können Sie sich auch gerne telefonisch oder per Mail mit uns in Verbindung setzen.

Wir helfen Ihnen weiter!