Häufig gestellte Fragen

Insolvenzverfahren

Wie lange dauert ein Verbraucherinsolvenzverfahren?

Das Insolvenzverfahren dauert ab Eröffnung insgesamt 6 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ab dem 01.07.2014 eine Verkürzung auf 5 bzw. 3 Jahre erfolgen. Gerne beraten wir Sie, ob ein verkürztes Verfahren für Sie in Betracht kommt.

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens öffentlich bekannt gemacht?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, nicht aber in lokalen Zeitungen veröffentlicht.

Was darf ich in einem Insolvenzverfahren behalten, was muss ich abgeben?

Als Richtlinie gilt hier: Auch im Insolvenzverfahren verbleibt Ihnen das Wichtigste für Ihren Lebensunterhalt, was durch die Unpfändbarkeit einzelner Vermögenswerte gesetzlich sichergestellt ist. Ob z.B. Ihr PKW, eine Lebensversicherung oder eine Kontoguthaben pfändbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wie viel "darf" ich im Insolvenzverfahren verdienen?

Es gibt keinen feststehenden Betrag. Die Pfändungsfreigrenze ist abhängig von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und der Einkommenshöhe. Als Faustregel gilt: Je mehr Sie verdienen, desto mehr dürfen Sie auch behalten. Die für Sie geltende Pfändungsfreigrenze rechnen wir gerne für Sie aus. Einen ersten Überblick können Sie sich anhand der Pfändungstabelle verschaffen.

Was passiert mit meinem PKW im Insolvenzverfahren?

Ob Sie Ihren PKW behalten dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, insbesondere Unpfändbarkeit, verbleibt Ihnen Ihr Fahrzeug auch im Insolvenzverfahren.

Droht mir im Insolvenzverfahren eine Kündigung des Wohnungsmietvertrags?

Nein, Ihre Privatwohnung ist auch im Insolvenzverfahren grundsätzlich geschützt. Der Insolvenzverwalter darf Ihren Wohnungsmietvertrag nicht kündigen. Aufgrund von Mietrückständen, die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind, kann auch Ihr Vermieter nicht kündigen.

Darf ich während des Insolvenzverfahrens umziehen?

Ja, während des Insolvenzverfahrens ist ein Umzug möglich. Zu beachten ist, dass ein Wohnsitzwechsel unverzüglich beim Insolvenzverwalter und beim Insolvenzgericht angezeigt werden muss.

Was passiert, wenn ich während des Insolvenzverfahrens meine Arbeitsstelle verliere oder trotz Bewerbungen keine Arbeitsstelle finde?

Eintretende oder bestehende Arbeitslosigkeit beeinflusst das Insolvenzverfahren erst einmal nicht, jedoch besteht die sogenannte Erwerbsobliegenheit. Deren Umfang bestimmt sich nach dem Einzelfall. Die Rechtsprechung sieht für Erwerbsfähige ca. 2 bis 3 Bewerbungen pro Woche als ausreichend an. Abweichungen sind jedoch möglich.

Darf ich während des Insolvenzverfahrens sparen?

Neu angespartes Vermögen unterliegt als sogenannter Neuerwerb dem Insolvenzbeschlag und wird vom Insolvenzverwalter einbehalten. In der Wohlverhaltensphase ist eine Vermögensansparung wieder möglich.

Kann ich eine Erbschaft während des Insolvenzverfahrens ausschlagen und welche Folgen sind mit der Annahme einer Erbschaft verbunden?

Die Ausschlagung einer Erbschaft ist ein höchstpersönliches Recht, so dass Sie diese Entscheidung auch im Insolvenzverfahren frei treffen können. Nehmen Sie eine Erbschaft an, fällt diese im eröffneten Verfahren zu 100%, in der Wohlverhaltensperiode zu 50% in die Insolvenzmasse.

Drohen mir auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter Zwangsvollstreckungen, z.B. durch den Gerichtsvollzieher?

Nein, ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens gilt ein Vollstreckungsverbot für bestehende Schulden. Der Gerichtsvollzieher oder andere Vollstreckungsorgane dürfen deswegen nicht mehr weiter vollstrecken.

Was passiert, wenn ich während des Insolvenzverfahrens neue Schulden mache?

Das Insolvenzverfahren ist Ihre Chance, sich von Ihren „alten“ Schulden zu befreien. Soweit nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neue Schulden unvermeidbar sind, können Sie von diesen nicht im laufenden Insolvenzverfahren befreit werden, d. h. diese sind zu zahlen.

Gibt es Schulden, von denen ich im Insolvenzverfahren nicht befreit werden kann?

Ja, es gibt Verbindlichkeiten, die von der Erteilung der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um solche Schulden, die auf einer unerlaubten Handlung beruhen (z. B. Bußgelder).

Welche Bedeutung hat der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?

Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bedeutet, dass die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist (Ausnahme: pfändbares Einkommen und evtl. Erbschaftsansprüche) und das Verfahren in den zweiten Abschnitt, die Wohlverhaltensperiode übergeht. Das Verfahren dauert von der Eröffnung bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung insgesamt grundsätzlich 6 Jahre. Der Zeitpunkt der Aufhebung hat auf die Gesamtdauer des Verfahrens keinen Einfluss.

Kann ich im Insolvenzverfahren meine selbstständige Tätigkeit fortsetzen oder eine neue selbstständige Tätigkeit beginnen?

Ja, es ist möglich, eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen oder fortzusetzen.

Kann ich als Selbstständiger auch die Restschuldbefreiung erlangen?

Ja, unabhängig von der Verfahrensart (Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren) kann auch eine selbstständig tätige Person die Schuldenfreiheit mittels Insolvenzverfahren erlangen.

Was ist, wenn ich meinen Gläubigern keine Zahlung anbieten kann?

Es ist möglich, Ihren Gläubigern bei Vermögenslosigkeit in einem sogenannten „Nullplan“ keine Zahlung anzubieten. In diesem Fall erhalten die Gläubiger erst dann etwas, wenn sich Ihre finanzielle Lage während des Insolvenzverfahrens verbessert.

Schuldner- und Insolvenzberatung

Was ist das Besondere an der PHOENIX Schuldner – und Insolvenzberatung?

Wir garantieren eine Erstberatung durch einen qualifizierten Schuldnerberater innerhalb von maximal 5 Tagen nach Kontaktaufnahme. Zudem gewährleisten wir eine auf Ihre speziellen Themen und Fragen ausgerichtete Begleitung auf Ihrem Weg zur Schuldenfreiheit sowie rechtliche Beratung unter anwaltlicher Leitung zu fairen und transparenten Preisen.

Wie schnell erhalte ich einen Erstberatungstermin zur Schuldnerberatung?

Einen Erstberatungstermin vereinbaren wir mit Ihnen innerhalb von 7 bis maximal 14 Tagen nach Kontaktaufnahme.

Was kostet eine Erstberatung zur Schuldnerberatung?

Die Erstberatung kostet für Verbraucher € 49,00 und für Selbstständige € 99,00. Die Preise für unsere weiteren Beratungsangebote entnehmen Sie bitte der Preisübersicht für unsere Dienstleistungen.

Was bedeutet außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren?

Ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren ist der im Verbraucherinsolvenzverfahren gesetzlich zwingend vorgeschriebene Versuch, mit allen Gläubigern eine Einigung zur Schuldenbereinigung zu finden.

Haftet auch ein Familienangehöriger oder Lebenspartner für meine Schulden?

Nein, Familienangehörige oder Lebenspartner können für Ihre Schulden nicht in Anspruch genommen werden.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und wie hilft mir das?

Ein Pfändungsschutzkonto ist seit dem 01.01.2012 die einzige gesetzliche Möglichkeit, Bankguthaben in unpfändbarer Höhe vor dem Zugriff einzelner Gläubiger bzw. des Insolvenzverwalters zu schützen. Nach Einrichtung eines P-Kontos können sie innerhalb eines bestimmten Freibetrags uneingeschränkt über das Guthaben verfügen, um Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Wie kann ich ein P-Konto einrichten?

Ihre Hausbank ist gesetzlich verpflichtet, Ihr bestehendes Girokonto jederzeit in ein P-Konto umzuwandeln. Geschützt sind hierdurch monatlich € 1.045,04. Soweit ein darüber hinausgehender Betrag geschützt werden soll, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund einer bei der Bank vorzulegenden Bescheinigung erfolgen. Diese erhalten Sie u. a. bei der PHOENIX Schuldner- und Insolvenzberatung.